Sichere Selbstwahrnehmung
Hebammen haben eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe in diesem so sensiblen Lebensabschnitt von Frauen und Paaren auf dem Weg zur Mutter- bzw. Elternschaft. Wir vereinen neben den medizinischen auch psychosoziale Aufgaben. Unser Glück ist, dass wir überwiegend im Gesunden tätig sind. Und natürlich wissen wir, wann wir Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fachbereichen hinzuziehen müssen.
So möchten wir Hebammen wahrgenommen werden.
Die Öffentlichkeit erwartet von, uns zu allen Lebensthemen einen Standpunkt zu haben – und den haben wir auch. Zahlreiche Stellungnahmen zu aktuellen gesellschaftlichen, politischen und medizinischen Themen hat unser Dachverband publiziert. Denen schließen wir uns an. Allen voran steht unser ethisches Bekenntnis.
Eine Ethik für Hebammen (Deutscher Hebammenverband e. V. 11/2017)
Die Geburt ist ein gesunder Vorgang. Obwohl 98 Prozent aller Geburten in der Klinik stattfinden, gehört aus unserer Sicht Gebären nicht in erster Linie in ein Krankenhaus, solange keine Regelwidrigkeiten zu erkennen sind. Wir Hebammen arbeiten nach Vorschriften, Gesetzen und Richtlinien, die uns einen klaren Rahmen für unsere Tätigkeit stecken. Innerhalb dieses Rahmens sind wir aufgrund unserer Ausbildung und Fortbildung befähigt, unsere Aufgabe sicher zu erfüllen: Neues Leben auf natürlichem Weg in die Welt zu begleiten.
In diesem frühen Stadium des Lebens können wir viel für den Erhalt der Gesundheit tun. Wir können schon die werdenden Eltern über die Gesunderhaltung des ungeborenen Lebens aufklären: nicht nur Ernährung, Hygiene und Lebensweise sondern auch die wachsende Bindung zum Kind kräftigt das Leben und trägt wesentlich zur Gesunderhaltung bei.
In diesem Bewusstsein möchten wir unsere Kolleginnen stärken, die Schwangerenvorsorge zu übernehmen. Das ist unsere Schlüsselfunktion!
Vielen Schwangeren ist nicht wirklich bewusst, dass ein Kaiserschnitt eine echte Operation ist und gegenüber der natürlichen Geburt Nachteile hat. Rund 195 Tausend Frauen haben sich im vergangenen Jahr gegen den natürlichen Vorgang entschieden.
Wir Hebammen möchten Frauen schon in der Schwangerschaft und nicht erst bei der Geburt auf das Thema vorbereiten. Wir stehen allen werdenden Müttern und Vätern für eine intensive Auseinandersetzung im Vorfeld dieser weitreichenden Entscheidung zur Verfügung und begleiten sie mit Rat und Tat begleiten. Denn: Es ist nicht egal, wie wir geboren werden!
2014 haben auf Initiative der Grünen in Baden-Württemberg und unter der Schirmherrschaft des Sozialministeriums Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Ärzteschaft und Versicherung mit uns Hebammen die Kampagne zur Stärkung der Natürlichen Geburt ins Leben gerufen. Über ein Jahr haben wir damit die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisiert. Die dafür bereit gestellte Website wurde nach Ablauf der Kampagne aus dem Netz genommen. Das gemeinschaftliche Engagement wird jedoch in anderer Form fortgeführt: Der Hebammenverband Baden-Württemberg hat ein Konzept für einen Runden Tisch erstellt, an dem Vertreter aller beteiligten Berufsgruppen und auch Beteiligte selbst gemeinsam arbeiten werden. Sie werden das Ziel, die Kaiserschnittrate zu senken, auch nach dem Ende der Kampagne weiter aktiv verfolgen.
Oft werden Hebammen zu Impfungen befragt. Als Hebammen dürfen wir dazu nicht beraten.
Der Hebammenschwund und seine gesellschaftliche Dimension. Ein roter Faden. (Juli 2015)
Vortrag von Jutta Eichenauer
Stellungnahme zur Rauchentwöhnung von Schwangeren (Juni 2015)
Anfrage zum Antrag der Abg. Dr. Marianne Engeser u. a. CDU beim Landtag von Baden-Württemberg: „Schäden durch Nikotin in der Schwangerschaft – Prävention und Maßnahmen“, Drucksache 15 / 6924.
Hebammen leisten Geburtshilfe! Hebammenarbeit ist unersetzlich! (Juni 2015)
Vortrag von Barbara Wagner
Hebammenmangel in Baden-Württemberg. Ursachen. Fakten. Lösungen. (Juni 2015)
Von Jutta Eichenauer
Stellungnahme zum Antrag auf Verbesserung der Hebammenversorgung. Experten-Einschätzung erbeten vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Baden-Württemberg, Antrag der Abgeordneten Elke Brunnemer (März 2015)
Stellungnahme zu den Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Intersexuellen Erbeten vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg (Februar 2013)
Geburtshaus – Multitalent und Lösung für viele Probleme
Stellungnahme und Empfehlung zur Errichtung von Geburtshäusern
Der Hebammenverband Baden-Württemberg e. V. befürwortet ausdrücklich die Errichtung von Geburtshäusern. Eine komprimierte Zusammenstellung verschiedener Gründe untermauert die Zustimmung und soll Entscheidungsträgern als fachlich und sachlich fundierte Argumentationshilfe dienen.
1. Eine Chance für die physiologische Geburt
Das Gesunde gehört nicht in ein Krankenhaus: Schwangerschaft und Geburt sind keine Krankheit. An den Zahlen der WHO orientiert, können etwa 85 Prozent aller Geburten physiologisch ablaufen – also durchaus im Geburtshaus.
Geburtshäuser befinden sich in der Regel in guter Erreichbarkeit zu Kliniken, um im Notfall eine Verlegung in eine Klinik (mit Neugeborenen-Intensivstation) zu gewährleisten.
2. Bessere Gesundheit durch weniger Intervention
Geburtshäuser tragen wesentlich dazu bei, dass Kinder mit einem geringen Maß an Interventionen zur Welt kommen können.
Wenn Hebammen Geburtshäuser leiten, schneiden sie im Vergleich mit der Klinik sogar besser ab – weniger Geburtsverletzungen, weniger Medikamente, schnellere Heimkehr und vieles mehr.
3. Kompensation von Klinik-Schließungen
Geburtshäuser können also zur Kompensation der entstehenden Engpässe durch Klinik- bzw. Kreißsaalschließungen beitragen. Die durch Zentralisierung von Kliniken entstandenen Versorgungslücken müssen gut geschlossen werden. Ausgleich kann hier geschaffen werden durch die Unterstützung (dezentraler) Niederlassungen von Geburtshäusern. Geburtshäuser sind nachweislich sehr rentabel (GKV-Studie – s. Anlage) und der Gesundheit von Mutter und Kind förderlich.
4. Wahlrecht Geburtsort
Gebärende haben ein Recht auf freie Wahl des Geburtsortes (Sozialgesetzbuch Nummer fünf, § 24 f). Doch nur wo Alternativen zur Klinikgeburt geboten werden, gibt es eine Wahlmöglichkeit. Erst damit wird das Recht garantiert.
5. Außerklinisches Lernen
Geburtshäuser können auch als Lehreinrichtungen dienen, wenn sie in Reichweite einer Hebammenausbildungsstätte (Hebammenschule, Hochschule, Universität) liegen.
Das Studium als zukünftiger Ausbildungsweg für Hebammen hat wie auch die klassische Ausbildung einen Schwerpunkt auf der Praxis. Das praktische Wissen und die praktische Erfahrung auch außerklinisch erwerben zu können, also im Geburtshaus, deckt einen wesentlichen Bestandteil der Hebammenarbeit ab (Physiologie). Zugleich garantiert sie den Fortbestand des soliden Hebammenhandwerks auch in der Zukunft.
WHO recommendations: intrapartum care for a positive childbirth experience (2018)