schnecke-transQualitätsmanagement

Um mit den gesetzlichen Kassen abrechnen zu können, sind Hebammen seit Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrags zur Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) verpflichtet.

Unsere QM-Multiplikatorin steht für Fragen rund um das Qualitätsmanagement zur Verfügung und bietet Schulungen zur Implementierung des QM-Handbuches des DHV an.

Ines Winter
Kilianstraße 28
74395 Mundelsheim
ineswinter@gmx.net
Tel. 07143/959602

Die QM-Multiplikatorin ist zugleich auch Interne Auditorin, die geburtshilflich tätige Kolleginnen auditieren kann.

Auszug aus dem „Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V; in der Fassung nach Schiedsspruch 2015“ (12.11.2015):
Anlage 3, § 3, Absatz 5: Die Hebamme ist gemäß der jeweiligen Berufsordnung der Hebammen der Länder verpflichtet, an Qualitätssicherungsmaßnahmen und an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. …
Anlage 3, § 6, Absatz 1: Die Qualitätsanforderungen werden im Rahmen eins QM-Systems von der Hebamme dokumentiert und überprüft.