Im Nachgang der Anhörung zur Krankenhausstrukturreform am 20.03.2023 haben wir unser Positionspapier „Hebammengeleitete Geburtshilfe – eine unverzichtbare Säule der Grundversorgung“ an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg mit Bitte um Stellungnahme geschickt.
„Wenn wir Einfluss auf die Krankenhausstrukturreform nehmen können, wäre endlich ein Meilenstein in unseren langjährigen Bemühungen erreicht, der Geburtshilfe die Stellung im Gesundheitswesen zu verschaffen, die ihr zukommt – und zwar festgeschrieben in einem Gesetz. Schwangerschaft ist keine Krankheit, sie ist ein besonderer Abschnitt im Leben von Frauen und Familien und sollte daher so und nicht als Krankheit angesehen werden. Vor allem ist es wichtig, dass man diesen Lebensabschnitt als individuell akzeptiert und die Versorgung ebenso individuell gestaltet“, so Jutta Eichenauer, 1. Vorsitzende des Hebammenverbands Baden-Württemberg.
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hat diese Forderungen gemeinsam mit seinen 16 Landesverbänden zusammengestellt und eine Empfehlung zur Definition der Leistungsgruppen und für die Geburtshilfe ausgesprochen, die bei der geplanten Krankenhausstrukturreform berücksichtig werden sollen.
Sonderfall Geburtshilfe: Zeit, die richtigen Weichen zu stellen (DHV-Pressestatement, 13.04.2023)