Mit der Verabschiedung des Pflegestudiumstärkungsgesetztes (PflStudStG) erhalten Personen eine Teilzulassung für Aufgaben von Hebammen, die für ihre vollständige Zulassung ein ganzes Studium absolvieren müssen.

Die partielle Berufszulassung fachlich geringer qualifizierter Personen für die Geburtshilfe und Überwachung des Wochenbettes birgt nicht nur Risiken. Sie wirkt sich auch auf den Beruf der Hebammen aus. „Neben dem Qualitätsverlust befürchte ich eine Spaltung der Berufsgruppe bzw. Hebammen zweier Klassen, die vermutlich auch unterschiedlich bezahlt werden“, so Jutta Eichenauer, 1. Vorsitzende des Hebammenverbands Baden-Württemberg.

Absurd und verantwortungslos
DHV-Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer ist entsetzt über „den leichtfertigen Umgang der Koalition mit der Sicherheit von Mutter und Kind. Mit dem Beschluss des Pflegestudiumstärkungsgesetzes führt die Koalition eine partielle Berufszulassung für den Hebammenberuf ein. Und zwar ausgerechnet für die hochsensiblen Bereiche der Betreuung der Geburt und der Überwachung des Wochenbetts.“ Sie nennt das „absurd und aus fachlicher Sicht sogar verantwortungslos“ und kritisiert, dass die Empfehlungen des Deutschen Hebammenverbands bei der Ausarbeitung des Gesetzes nicht berücksichtigt wurden.
Das vollständige Statement finden Sie auf der DHV-Website:

Statement von DHV-Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer zur Verabschiedung des Pflegestudiumstärkungsgesetztes (DHV-Pressemitteilung, 19.10.23)


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