Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erinnert nach vierjähriger erfolgreicher Tätigkeit an das kostenfreie Telefonangebot für hilfesuchende Schwangere in Not:

Kostenfreie Rufnummer 0800 40 40 020 (täglich rund um die Uhr).

Hilfesuchenden wird hier eine vertrauliche und anonyme Erstberatung geboten und sie auf Wunsch an die vor Ort zuständigen Beratungseinrichtungen weitervermittelt. Darüber hinaus können Frauen mit Anonymitätswunsch ihr Kind seit dem 1. Mai 2014 vertraulich und sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt bringen, ohne ihre Identität preisgeben zu müssen (vertrauliche Geburt).

Darüber hinaus bietet die Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) u. a. Antworten auf alle wichtigen und häufig auftretenden Fragen zum Thema.

Hebammen helfen vertraulich und anonym!
Hebammen betreuen Schwangere vor, während und nach der Geburt. Sie sind für sie da – egal, in welcher Notlage Frauen und ihre ungeborenen Kinder sich befinden. Sie klären sie über die verschiedenen Hilfsmöglichkeiten hierzulande inkl. dem Angebot der vertraulichen Geburt auf und führen diese auf Wunsch durch.

Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere erfolgreich
Schwangeren Frauen in psychosozialer Notlage genau die Hilfe zu bieten, die sie benötigen, ist der Bundesregierung ein besonderes Anliegen. Daher hat der Deutsche Bundestag vor gut vier Jahren, am 1. Mai 2014, das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt verabschiedet. Mit dem Gesetz wurde das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ in Betrieb genommen, das Hilfesuchenden unter der kostenfreien Rufnummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr sowie an allen Tagen im Jahr eine vertrauliche und anonyme Erstberatung bietet und sie auf Wunsch an die vor Ort zuständigen Beratungseinrichtungen weitervermittelt. Darüber hinaus können Frauen mit Anonymitätswunsch ihr Kind seit dem 1. Mai 2014 vertraulich und sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt bringen, ohne ihre Identität preisgeben zu müssen (vertrauliche Geburt).

Neben der Beratung und Begleitung schwangerer Frauen in Not ist es Ziel des Gesetzes, heimliche Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen zu vermeiden und zu verhindern, dass Neugeborene anonym abgegeben, ausgesetzt oder gar getötet werden. Zudem ermöglicht das Gesetz den vertraulich geborenen Kindern nach Vollendung des 16. Lebensjahres, ihr verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung in Anspruch zu nehmen und schützt (bis zu diesem Zeitpunkt) zugleich das Interesse der leiblichen Mutter nach Anonymität. Nicht zuletzt bietet es für alle an dessen Umsetzung beteiligten Akteure – beispielsweise Gynäkologinnen und Gynäkologen, Hebammen, Rettungsdiensten, Schwangerschaftsberatungsstellen und Jugendämtern – rechtliche Handlungssicherheit.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurde viel für Frauen erreicht: So fanden im Zeitraum von Mai 2014 bis Ende Februar 2018 mehr als 20.000 Beratungsgespräche über das Hilfetelefon statt. Im gleichen Zeitraum gab es bundesweit bereits mehr als 400 vertrauliche Geburten. Die im Juli 2017 vorgelegte Evaluation zum Gesetz sowie der dazugehörigen Bericht der Bundesregierung (BT-Drs. 18/13100) bestätigen diesen Erfolg.