Die Leistungserbringung mit Hilfe digitaler Medien wird über den 30. September 2020 hinaus verlängert. Darüber sind sich alle Vertragspartner einig.
Derzeit müssen noch juristische Details geklärt werden, da die Leistungen eigene Positionsziffern erhalten werden. Damit verknüpft ist auch eine Anpassung der Software sowohl für die Dienstleister der Hebammen als auch für die Abrechnungszentren der Kassen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann davon ausgegangen werden, dass die Rechnungsstellung für digitale Leistungen nach dem 30. September sich wieder um ca. 6-8 Wochen für diese neuen Positionsnummern verzögern wird. Bitte achten Sie auf die Veröffentlichungen auf der Homepage des DHV und im kommenden Newsletter.
Weiterführende Informationen dazu gibt es auf der DHV-Website.