Der Hebammenberuf unterliegt einer umfassenden Fortbildungspflicht. Hebammen, die Geburtshilfe anbieten, müssen in drei Jahren 60 Unterrichtsstunden nachweisen, ohne Geburtshilfe sind es 40. Die Fortbildungspflicht ist in der neuen Berufsordnung festgeschrieben, die am 1. Juli 2017 in Kraft tritt. Sie und gilt für die Berufsausübung generell. Damit wird die Forderungen des GKV-SV zur Abrechnung mit den gesetzliche Krankenkassen noch überschritten.

Wir sind seit langem bestrebt, unseren Mitgliedern den Zugang zu passenden Fortbildungen so einfach wie möglich zu gestalten. Daher stellen wir kontinuierlich die verschiedensten Angebote auf unserer Fortbildungsseite zusammen.

Landestagungen
Die Fortbildungsmöglichkeit unserer jährlichen Landestagungen ist sehr beliebt, der Zulauf ist immer sehr groß. Das Konzept hat sich bestens bewährt: interessante Fachvorträge von hochkarätigen Expertinnen zu ausgesuchten und aktuellen Themen, Zeit zum Kreise übergreifenden Austausch, Stöbern in den Angeboten der Ausstellungsstände branchenbetreffender Firmen.

Für die nächste Landestagung mit dem Motto ALTES.NEU.BEWAHREN am 28.06.2017 in Fellbach gibt es die Fortbildungsbestätigung für
• 5,2 Std. fachliche Inhalte
• 1 Std. berufspolitische Inhalte

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Fachtage-Reihe
Mit Blick auf die wachsende Fortbildungspflicht haben wir im vergangenen Jahr auch unser neues Fortbildungsformat entwickelt, die Fachtage-Reihe MIT WISSEN PUNKTEN. Die erste Veranstaltung in dieser Reihe zum Thema „Wochenbett und erstes Lebensjahr“ hatte großen Zulauf und wir bekamen außerordentlich positives Feedback (wir berichteten).
Die Reihe wird im Oktober mit dem Themenschwerpunkt „Schwangerschaft“ (Ulm) und im November mit „Geburt“ (Offenburg) fortgesetzt. Beide Veranstaltungen werden wir demnächst ankündigen. Wieder haben wir dafür ausgewiesene Expertinnen engagiert.
Entgegen unserer ursprünglichen Kalkulation können wir für die Teilnahme an diesen Veranstaltungstagen sogar bis zu 8 Fortbildungsstunden bestätigen. Der Besuch lohnt sich also in jeder Hinsicht.
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Notfallseminare
Auch die neue Reihe der Notfallseminare für Hebammen und Entbindungspfleger, die wir in Kooperation mit dem ASB anbieten (wir berichteten), hat sich bereits etabliert. Wie beabsichtigt, wurden Anregungen und Wünsche aus den ersten Veranstaltungen mit in das Programm der folgenden Fortbildungen aufgenommen. Das Angebot passt sich also exakt an die Bedürfnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an. Die neuen Termine stehen bereits fest:
– 19./20. April 2017 in Freiburg
– 3./4. Mai 2017 in Ulm
Es werden 8,5 Fortbildungsstunden pro Tag bescheinigt.
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Fortbildungspflicht für Hebammen in Baden-Württemberg (Zusammenfassung und Empfehlungen des HLV BW)