Der Bundestag möchte das Pflegepersonal in deutschen Krankenhäusern mit einem neuen Gesetz stärken, vergisst dabei jedoch die Hebammen. „Gute Geburtshilfe ist genau so wichtig wie gute Pflege. Wir haben auch bei den Hebammen im Kreißsaal einen absoluten Notstand. Sich mit dem Gesetz nur auf das Pflegepersonal zu beschränken, hieße, nur einen Teil des Problems anzugehen. Auch Klinik-Chefs sehen das so. Sie bestätigen mir, dass die Hebammen in diesem Gesetz berücksichtigt werden müssen“, so Jutta Eichenauer, 1. Vorsitzende des Hebammenverbands Baden-Württemberg. Am 6. November wollen die Abgeordneten noch einmal über das neue Gesetz sprechen. Nutzen wir deshalb jetzt die Chance, die Geburtshilfe in Krankenhäusern schnell und entscheidend zu verbessern.
Fordern Sie Ihre/n Bundestagsabgeordnete/n auf, sich dafür zu engagieren.
Nutzen Sie unsere Briefvorlage oder schreiben Sie Ihren Abgeordneten Ihre persönlichen Erlebnisse mit der Aufforderung, sich im Bundestag für Hebammen einzusetzen. Eine Übersicht aller Abgeordneten finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages.
Wir brauchen dringend neue Hebammenstellen, um dem Notstand in unseren Kreißsälen entgegenzutreten. Wir fordern deshalb die Aufnahme der Hebammen in das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG). Weil Hebammen dieselbe Unterstützung verdienen wie die Pflege.
Die stationäre Pflege in Krankenhäusern und in der Altenpflege muss verbessert werden – dieses Anliegen unterstützen wir Hebammen voll und ganz. Die Geburtshilfe darf hierbei aber nicht außer Acht gelassen werden, denn sie steht vor ganz ähnlichen Problemen: In Deutschland kommen mehr als 98 Prozent der Kinder im Krankenhaus zur Welt – und die Geburtenzahlen steigen wieder. Hebammen in Deutschland betreuen inzwischen mehr als doppelt so viele werdende Mütter als ihre europäischen Kolleginnen.
Angesichts dieser untragbaren Belastung ziehen sich viele Hebammen aus ihrem Beruf zurück. Kreißsäle werden wegen hoher finanzieller Belastungen geschlossen. Für Eltern und Kinder bleibt eine unsichere und unzureichende Versorgung. Das muss sich ändern!
Wenn das neue Gesetz ohne die Aufnahme der Hebammen verabschiedet wird, drohen in der Folge weitere Verschlechterungen gegenüber heute. Frauen, Familien und Hebammen werden dann den Spardruck, der ohnehin schon auf der Geburtshilfe lastet, noch deutlicher zu spüren bekommen.
Der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV) hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht:
Unsere Chance: Hebammen jetzt gesetzlich stärken! (Pressemitteilung des DHV, 24.10.2018
Auch der LandFrauenverband Württemberg-Baden fordert die Aufnahme der Hebammen in das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz und habt dazu einen eigenen Aufruf veröffentlicht:
Der Landesfrauenrat Baden-Württemeberg hat Ende Oktober einen Brief an alle Abgeordenten Baden-Württembergs im Bundestag gesendet, um Sie um Ihre Unterstützung zu bitten, sich für eine bessere Geburtshilfe in Kliniken einzusetzen:
Appell des Landesfrauenrates an alle Abgeordneten im Bundestag – Stimmen Sie für die Aufnahme der Hebammen in das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (Landesfrauenrat Baden-Württemeberg, im Nachgang auf seiner Website veröffentlicht, 05.11.2018)
Auch Beate Müller-Gemmeke MdB Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik. Unterstützt das Anliegen der Hebammen:
E-Mail von Beate Müller-Gemmeke an Jutta Eichenauer, 17.10.2018