Heute hat der Deutsche Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet. Damit wird es zukünftig eine Veröffentlichung von Kontaktdaten freiberuflicher Hebammen aus den Vertragspartnerlisten der Krankenkassen geben. Das Ziel, dass Frauen einen besseren Zugang zu einer Versorgung mit Hebammenhilfe haben, wird aus Sicht des Deutschen Hebammenverbands e. V. (DHV) so nicht erreicht.
Hebammen fordern Terminservice-Plattform
Immer mehr Frauen in Deutschland machen öffentlich, dass sie keine Hebamme finden. Die Veröffentlichung von Listen behebt nicht den Hebammenmangel. Hebammen waren auch bisher gut auffindbar. Was fehlt, ist ein Terminservice für Hebammenhilfe und eine Vermittlung bei Terminwünschen von Frauen an Hebammen, die freie Kapazitäten haben. Ansonsten werden Frauen weiterhin teils mehr als fünfzig Telefonate selbst führen müssen, um noch eine Hebamme mit freien Kapazitäten zu finden. Der Hebammenverband fordert deshalb, dass der GKV-Spitzenverband den Wunsch von Eltern und Hebammen nach einer besseren Vermittlung berücksichtigt und die geplante Plattform zur Veröffentlichung der Kontaktdaten als ausbaut.
Der Verband bietet seine Mitwirkung an der Entwicklung einer Plattform für die Terminvermittlung an.
Der DHV hat zum TSVG eine Pressemitteilung herausgegeben.
Terminservice- und Versorgungsgesetz greift zu kurz (DHV-Pressemitteilung, 14.03.2019)