Der Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF)* fordert transparente Informationen für Frauen zu Schwangerschaftsabbrüchen und ist daher für die Abschaffung des Paragrafen 219a StGB.
„Informationen für schwangere Frauen in dieser besonderen Konfliktsituation müssen transparent und zugänglich sein“, so die AKF-Vorsitzende Prof. Dr. med. Ingrid Mühlhauser. In Zeiten der selbstverständlichen Nutzung des Internets sollten Informationen darüber nicht als Werbung gelten. Der Straftatbestand der Werbung nach § 219a widerspricht den elementaren Rechten von Frauen auf gesundheitliche Information und freie Arztwahl.
Über die Abschaffung beziehungsweise die Einschränkung des Straftatbestands der „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ nach Paragraf 219a StGB wird am Donnerstag, 22.02.2018, im Deutschen Bundestag debattiert. Drei Gesetzentwürfe (von den Grünen, der FDP und der Linken) wurden dazu eingereicht.
Der AKF hat dazu eine Pressemitteilung herausgegeben.
* vollständig: Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e. V. – unabhängig – überparteilich (AKF)
Presse-Beitrag zu diesem Thema:
Bundestag debattiert über Werbeverbot für Abtreibung (Schwäbische Zeitung, 22.02.2018)