Der GKV-Spitzenverband hat gestern eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der er den Deutschen Hebammenverband e. V. (DHV) in ein völlig falsches Licht rückt. Hierzu hat der DHV umgehend Stellung genommen:
Entgegen der Behauptung des GKV-Spitzenverbands hat der DHV alle notwendigen Unterlagen bereitgestellt, die zur unbürokratischen Auszahlung der Sicherstellungszuschläge an ihre Mitglieder eingefordert wurden.
„Seit Juli 2015 haben freiberufliche Hebammen, die Geburtshilfe leisten, Anspruch auf einen Sicherstellungszuschlag. Dieser soll ihre Haftpflichtprämien abfedern. Jetzt haben wir Ende Februar und wir kennen keine einzige Hebamme, die diesen Zuschlag erhalten hat. … Wir fordern den GKV-Spitzenverband auf, endlich den Sicherstellungszuschlag auszuzahlen. Ein gesetzlicher Anspruch wird dank des GKV-Spitzenverbands zum Hindernislauf für Hebammen. Seit Monaten bekommen Hebammen nicht einmal einen Anteil der Versicherungskosten erstattet“, so Katharina Jeschke, Präsidiumsmitglied des DHV.
DHV-Pressemitteilung: Sicherstellungszuschlag muss endlich ausbezahlt werden! (29.2.2016)