Gravierende Auswirkungen auf die Geburtshilfe befürchtet

Am 5. September 2017 hat die Schiedsstelle zwischen den Hebammenvertreterinnen und den Gesetzlichen Krankenkassen weitreichende Einschnitte in die Berufsausübung von freiberuflichen Hebammen beschlossen.

Beleghebammen sollen ab 2018 sie nur noch die Betreuung von zwei Frauen gleichzeitig abrechnen können, ungeachtet der aktuellen personellen Situation in der jeweiligen Klinik. Da die meisten Geburten im Kreissaal stattfinden, befürchtet der DHV „gravierende Auswirkungen auf die geburtshilfliche Versorgung von Frauen in Deutschland“, so Martina Klenk, Präsidentin des DHV.
Freiberufliche Hebammenleistungen werden mit einer Erhöhung um 17 Prozent vergütet. Bis 2020 sind keine weiteren Steigerungen möglich. Da die Grundvergütung von Hebammen bisher gering war, hat diese Erhöhung nach Meinung des DHV zu wenig Wirkung.

Keine Übergangsfrist
Der Beschluss der Schiedsstelle gilt rückwirkend zum 15. Juli 2017. Die Strukturveränderung im Bereich der Beleghebammentätigkeit muss umgesetzt werden bis zum 1. Januar 2018.
„Wir haben keine Ahnung, wie das überhaupt so schnell umgesetzt werden kann, und befürchten schlimme Auswirkungen auf die Geburtshilfe“, so Jutta Eichenauer, 1. Vorsitzende des Hebammenverbands Baden-Württemberg. „Leider wurde der Appell des DHV an die Schiedsstelle nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren nicht gehört. Auf Länderebene suchen die Kolleginnen bereits mit Hochdruck nach möglichen Lösungen.“
Unterstützung erhofft sich die Landesvorsitzende von Staatssekretärin Bärbl Mielich (Die Grünen), mit der sie seit langem in regem Austausch auch über die Entwicklung des Schiedsverfahrens steht. Bärbl Mielich besucht derzeit im Zuge des Runden Tisches Geburtshilfe verschiedene Kreißsäle und konnte letzten Montag vor Ort mit der Kreißsaal-Leiterin der Ortenauklinik Ingrid Vogt über die Folgen des Schiedsentscheids und die zu erwartenden Einschnitte sprechen. Ingrid Vogt hatte ihr in einem gemeinsamen Gespräch im Frühjahr eindrucksvoll die Vorteile des dort gelebten Belegsystems geschildert, in dem die Frauen in der aktiven Phase der Geburt immer von einer Hebamme betreut sind.
„Frau Mielich setzt sich seit Jahren mit viel Engagement für die Belange der Hebammen ein, natürlich erhoffen wir uns dadurch Hilfe in irgendeiner Form. Aber um ehrlich zu sein: wir Hebammen – und ich betone: damit vor allem die Mütter und Neugeborenen! – stehen nach diesem Entscheid mit dem Rücken zur Wand.“

Pressmitteilung des DHV zum Schiedsspruch (6.9.17)