Die Landesregierung fördert auch dieses Jahr die Erprobung weiterer Lokaler Gesundheitszentren mit dem Fokus auf geburtshilflicher Versorgung (LGZ). Seit heute, 15.07.2022, ist der entsprechende Förderaufruf freigeschaltet. Es ist bereits die dritte Förderphase. In der letzten Förderphase sind zwei Hebammenkonzepte bewilligt worden (wir berichteten):
• Radofine – Hebammengeleitetes Gesundheitszentrum Radolfzell
• Geburtshaus für Oberschwaben in Ravensburg/Weißenau
Kurzinformation Förderaufruf
Gefördert werden wieder multiprofessionelle und innovative Konzepte, die zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung in der Region beitragen. Die Gesundheitszentren sollen eine Art Lotsenfunktion übernehmen und durch eine Koordinierung der Angebote vor Ort die Betreuung von Frauen und ihren Familien verbessern. Antragsteller können kommunale Körperschaften und/oder geeignete Träger (z.B. Ärztenetze, Hebammen, Krankenhäuser, freie Träger) sein, sofern sie eingetragene juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sind. Bereits begonnene Projekte sind von einer Förderung ausgeschlossen. Angedacht ist die Förderung von bis zu drei Projekten jeweils vom 15. Oktober 2022 bis maximal zum 31.03.2024. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 100.000 Euro für die gesamte Laufzeit des Projekts.
Der Förderaufruf sowie die Antragsformulare sind auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration abrufbar.
Frist:
Die vollständigen Unterlagen müssen bis zum 4. September 2022 per E-Mail beim Ministerium eingegangen sein.
Informationsveranstaltung zum Förderaufruf
Aufgrund der kurzen Ausschreibungsfrist bietet das Ministerium eine Informationsveranstaltung für Interessierte an. Diese findet statt am
Donnerstag, 21. Juli 2022, 11 Uhr, per webex.
Interessierte mögen sich bitte per Email anmelden: kirsten.koners@sm.bwl.de