Die maßgeblichen Hebammenverbände und der GKV-Spitzenverband haben sich auf neue Kriterien für Geburten bei gesetzlich versicherten Schwangeren im häuslichen Umfeld geeinigt.

Damit haben die Verhandlungspartner einen jahrelangen Konflikt über die Kriterien bei der Betreuung von Hausgeburten erfolgreich für alle Beteiligten gelöst. Dies gelang mit der umfangreichen Unterstützung durch die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaften und den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V.

Der neue Kriterienkatalog soll Schwangeren wie freiberuflichen Hebammen helfen, den richtigen Geburtsort zu finden.

„Das ist ein schöner Erfolg, der leider in den Turbulenzen der Corona-Krise untergegangen ist. Endlich sind die Ausschlusskriterien evidenzbasiert, also nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft geprüft. Es werden weiterhin regelmäßige Überprüfungen und gegebenenfalls Anpassungen stattfinden, dafür haben wir uns lange eingesetzt“, so Jutta Eichenauer, 1. Vorsitzende des Hebammenverbands Baden-Württemberg.

Der Deutsche Hebammenverband hat dazu eine Pressemitteilung herausgegeben.

Neuer Kriterienkatalog für Hausgeburten (DHV-Pressemitteilung, 08.04.2020)