Die neue S3-Leitlinie zum Kaiserschnitt ist veröffentlicht. In Deutschland kommt fast jedes dritte Kind durch einen Kaiserschnitt auf die Welt. Der Kaiserschnitt (Sectio) ist die weltweit häufigste Operation bei Frauen, Tendenz steigend.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass den Kliniken durch diese Leitlinie eine verbindliche Orientierung zur Sectio vorliegt, die nach hauseigenen Standards angepasst werden kann. Der DHV bewertet die Pflicht zur Beratung und Information, um der Frau eine informierte Entscheidung zu ermöglichen, als besonders gelungen.

Zahlreiche Fachgesellschaften haben unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. an der Leitlinie mitgewirkt. Dass Gremien für Erarbeitung der Leitlinien zur Geburtshilfe paritätisch mit allen relevanten Fachgruppen und Interessenvertreter*innen besetzt sind, ist von großer Bedeutung. „Die Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V. war sowohl an der Gründung des Projekts als auch an der Entstehung der Leitlinie maßgeblich beteiligt. Besonders stolz sind wir Hebammen darauf, dass sie als einzige Fachgesellschaft eines (bis dahin) nicht akademischen Fachberufes zur Stellungnahme berechtigt ist und daher am Projekt mitgewirkt hat“, so Jutta Eichenauer, 1. Vorsitzende des Hebammenverbands Baden-Württemberg. Sie betont, wie wichtig die Interdisziplinarität vor allem im Bereich von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und die ersten Kindsjahre ist, da hier sehr viele verschiedene Akteure eingebunden sind.

Auch der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV) gehörte zum Gremium und betont daher, dass er für Punkt 6.3. Dissens erklärt hat. Der DHV teilt nicht die Auffassung, dass eine Frau nach einer Sectio eine dauerhafte CTG-Überwachung benötigt. Dies hat der Verband bei der Erarbeitung ausführlich begründet.

Entstehungsgeschichte
Die Initialtagung zur S3-Leitlinie war eine 2014 vom AKF (Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e. V.) veranstaltete Fachtagung zur Senkung der Kaiserschnittrate. Mit deren Ansätze und denen der AKF-Kaiserschnitt war eine wichtige Voraussetzung geschaffen.
Die Leitlinie wurde am 26.5.2015 gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) und der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V. (DGHWi) angemeldet. Das Bundesgesundheitsministerium hat das Projekt finanziert.

Die Leitlinie ist auf dem Online-Portal der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) veröffentlicht.