Anhörung im Bundestag
Berlin, 25.3.2015. Heute fand die öffentliche Anhörung zur Haftpflichtproblematik der Hebammen vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages statt.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Deutsche Hebammenverband (DHV) lehnen den von der Regierung vorgeschlagenen Lösungsansatz des Regressverzichts ab. Er erfasst nicht den Kern des Problems und kann die geforderte Sicherung der freiberuflichen Hebammen nicht gewährleisten. Darüber hinaus würde die neue Regelung weitere Probleme nach sich ziehen. Dabei geht es vor allem um die Forderung, dass „grob fahrlässiges Handeln“ vom Regressverzicht ausgeschlossen werden soll. Die Experten sehen darin eine Erschwerung der Schadensregelung. Da der Aspekt der Fahrlässigkeit bisher immer versichert war, gibt es zur Definition keinerlei rechtsverbindliche Erfahrung.
Die von Rudolf Henkel (Stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses und Leiter der Anhörung) angestrebte „gemeinwohlgünstige Lösung“ ist damit nicht gefunden.