Die Landesdelegierten des Hebammenverbands Baden-Württemberg haben auf ihrer Tagung am 12./13.10.2020 ihre neuen Vorstandsmitglieder gewählt. Aus Gründen des Infektionsschutzes wurde die Veranstaltung in einer technisch herausfordernden Video-Schaltung ausgerichtet. Zu den Berichterstattungen mussten die Fragen schriftlich im Chat formuliert werden. In Nebenräumen konnten die Teilnehmerinnen in kleineren Gruppen diskutieren, während das virtuelle Plenum immer geöffnet blieb. Digitale Wortmeldungen (die blaue Hand) ermöglichten einen geordneten Gesprächsaustausch zwischen Delegierten und Plenum.

Die technischen Herausforderungen waren wirklich für alle Beteiligten groß – für die einen mehr, für die anderen weniger. Aber wir waren gut gerüstet und die Delegierten hatten ein sagenhaftes Durchhaltevermögen.

Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen
Wegen der aktuell sehr komplexen Aufgabenlage hat sich die 1. Landesvorsitzende zu einer außerordentlichen dritten Amtsperiode zur Wahl stellen können und auch gestellt. Voraussetzung für die Kandidatur und Wahl war die Abstimmung über die Satzungsänderung zu § 15 „Amtsperioden“, um diese einmalige Sonderregelung einer dritten Amtszeit mit weiteren vier Jahren dort aufnehmen zu können (s. u.). Nachdem die Delegierten der Satzungsänderung zugestimmt hatten, konnte gewählt werden.
Zur Wahl standen die Ämter der 1. Landesvorsitzenden, der Schatzmeisterin, der Schriftführerin sowie der Beauftragten für Stillen und Ernährung.
Zur 1. Vorsitzenden wurde Jutta Eichenauer für die bewilligte dritte Amtsperiode gewählt und damit im Amt bestätigt. Anna-Lena Schüll wurde zur Schatzmeisterin und Luisa Seibert zur Schriftführerin gewählt. Barbara Müllerschön-Göhring wurde durch die neuerliche Wahl zur Beauftragten für Stillen und Ernährung in ihrem Amt bestätigt.
Die Sitzung endete mit der dankenden Verabschiedung der ausscheidenden Vorstandsmitglieder Daniela Becherer (Schatzmeisterin) und Nadine Schürrle (Schriftführerin).

Aufgrund des Veranstaltungsformats als Videokonferenz konnte kein Bild des neuen Vorstands gemacht werden. Die Portraits der neuen Vorstandsmitglieder werden zeitnah auf der Website im Vorstandsmenü eingestellt.

Auszug aus der neu abgestimmten Satzung mit dem erweiterten und genauer formulierten Paragrafen zu den Amtsperioden:

§ 15 Amtsperioden
(1) Die Organe des Verbandes werden auf vier Jahre gewählt. Für jedes Amt ist eine einmalige Wiederwahl zulässig.
(2) Die Wahlperiode der Kreissprecherinnen beläuft sich ebenfalls auf vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
(3) In schwerwiegenden politischen Situationen, in denen die Landesdelegierten aufgrund der einmaligen Wiederwahl schwerwiegende Nachteile für den Hebammenverband Baden-Württemberg befürchten, kann eine Landesvorsitzenden zur Wahl für eine weitere (dritte) Amtszeit von der Landesdelegiertenversammlung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Landesdelegierten zugelassen werden.
Der Antrag auf Beschlussfassung der Zulassung einer dritten Amtszeit kann aus der Mitte der Landesdelegierten gestellt werden. Wird der Antrag durch die Landesdelegiertenversammlung mit der notwendigen Mehrheit angenommen, so findet sodann eine Wahl der Landesvorsitzenden auf Basis der satzungsmäßig vorgesehenen Vorgaben statt, bei der auch die Amtsinhaberin wählbar ist.
Erläuterung:
Die einmalige Wiederwahl bleibt erhalten!

Um die virtuelle Tagung etwas persönlicher zu gestalten, hatte Christl Scheichenbauer an alle Delegierten ganz analog per Post ein kleines Stärkungspaket geschickt.