Jetzt sind auch die Praxis-Details für Baden-Württemberg auf der gemeinsamen Website „Hebammenhilfe für Flüchtlinge“ der Hebammen-Landesverbände eingestellt. Sie können sich hier über alle Rahmenbedingungen sowie über die länderspezifischen Grundlagen der Flüchtlingshilfe erkundigen. Hier finden Sie auch Erfahrungsberichte von Kolleginnen. So berichtet Almut Theisen: „Die Abrechnung ist unproblematisch. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialamt wissen – zumindest in Stuttgart – mittlerweile, dass die Frauen ein Anrecht auf alle Hebammenleistungen – auch Kurse und Stillberatung nach zwölf Wochen – haben.“ Mehr dazu lesen Sie auf der Website:

www.hebammenhilfe-fuer-fluechtlinge.de

In den Menüs “Praxis” sowie “Daten und Fakten” sind die länderspezifischen Informationen für Baden-Württemberg eingestellt. Die “Fragen und Antworten” sind um solche für Baden-Württemberg ergänzt, z. B. Schulpflicht und Einführung der Gesundheitskarte.
Im Menü “Anlaufsstellen” finden Sie die Kontakte “Behörden, Flüchtlingshilfe, Medizentren” von Baden-Württemberg. Hierzu wird in Kürze eine komplette Broschüre der Flüchtlingshilfe Baden-Württemberg verlinkt werden. Es handelt sich dabei um eine Auswahl aus hunderten von Anlaufstellen, die aber noch Stück für Stück ergänzt wird. Das Menü “Recht” gilt länderübergreifend.