Dem Antrag des GKV-Spitzenverbandes auf Abschaffung des bisherigen Systems des Haftpflichtausgleichs für freiberufliche Hebammen wurde durch die Schiedsstelle stattgegeben. Trotz wiederholtem Einspruch des Deutschen Hebammenverbandes wurde in den erneuten Verhandlungen zwischen Hebammenverbänden und Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen Anfang Dezember beschlossen, dass keine der momentan noch geburtshilflich tätigen Hebammen aktuell einen finanziellen Ausgleich für ihre gestiegenen Haftpflichtkosten bekommt. Und auch der Sicherstellungszuschlag, der stattdessen einen finanziellen Ausgleich darstellen sollte, kann nach den Vorschlägen des GKV-Spitzenverbandes im kommenden Jahr kaum eine Hebamme beantragen. Grund hierfür ist ein fehlerhafter, nicht umsetzbarer Vertragsentwurf des GKV-Spitzenverbandes, in dem der Zusammenschluss in Hebammenteams so gar nicht existiert. Gerade in Geburtshäusern, im Klinikbelegsystem und auch unter freiberuflichen Hebammen ist ein solcher Zusammenschluss aber die übliche Praxis. De facto kann also somit keine Hebamme eines solchen Teams den Sicherstellungszuschlag beantragen.
Jutta Eichenauer, 1. Vorsitzende des Landesverbandes Baden-Württemberg, stellt bei all diesen Meldungen immer wieder eine Frage: “Wo ist hier die Politik?”
Der Sicherstellungszuschlag war vom BMG gedacht, um die flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe unter dem Aspekt der freien Wahl des Geburtsortes aufrecht zu erhalten. Es sollte auch den Hebammen, die wenige Geburten im Jahr betreuen, die Finanzierung der immer weiter steigenden Haftpflichtprämie ermöglicht werden.
Dies ist nun bei der jüngsten Verhandlung und mit der Entscheidung der Schiedsstelle nicht möglich.
Aktuelle Meldung des DHV zum Haftpflichtausgleich und den jüngsten Verhandlungen