Am 10. Dezember 2021 hat der Deutsche Bundestag dem Gesetz zur Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal zugestimmt. Das Gesetz sieht vor, dass ab 16. März kommenden Jahres in bestimmten Einrichtungen tätige Personen geimpft oder genesen sein müssen bzw. ein ärztliches Zeugnis zum Bestehen einer Impfunfähigkeit vorweisen können.
Die vom Bundestag beschlossene Impfpflicht wird u. a. auch Hebammen, sowohl in Geburtseinrichtungen als auch in freiberuflicher Tätigkeit, betreffen. Arbeitsrechtlich wirft das Gesetz noch viele Fragen auf, die im Detail geklärt werden müssen.
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