AKF-Projektarbeit zu § 219a – Unterstützung erbeten

Die drei Ärztinnen Kristina Hänel, Natascha Nicklaus und Nora Szász informieren auf ihren Websites, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dafür müssen sie sich derzeit vor Gericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie damit mit dieser Information werben, was nach § 219a verboten ist.

Wo liegt im Internet die Grenze zwischen Information und Werbung? Die Ärztinnen stehen vor Gericht, weil das nicht geklärt ist und § 219a, der aus dem Jahr 1933 stammt, keine ausreichende rechtliche Grundlage für das heutige Informationsbedürfnis der Menschen über das Internet ist.

Die Ärztin Kristina Hänel wurde bereits im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt und legte Berufung ein. Die Frauenärztinnen Natascha Nicklaus und Nora Szász standen im August 2018 deswegen vor dem Amtsgericht Kassel.
Sie wehren sich öffentlich gegen ihre Kriminalisierung und engagieren sich darüber hinaus für das Recht und die Möglichkeit von Frauen für eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft. Sie sind Vorbilder in einer breiten Mobilisierung für Frauenrechte.

Der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF), fordert die Abschaffung des Paragrafen 219a (wir berichteten) und beteiligt sich mit Projekten und Aktionen an der Mobilisierung für die Informationsrechte von Frauen und gegen eine Kriminalisierung der Ärztinnen.

Was hat der AKF gemacht?
1. AKF-Videointerviews mit zwei der angeklagten Ärztinnen, Nora Szász und Kristina Hänel, sowie mit der Frauenärztin Imke Schwartau, und mit drei Frauen, Karin Bergdoll, Ines Scheibe und Charlotte S., die ihre Perspektiven auf den § 219a darlegen.
Videointerviews

2. Über eine Kooperation mit der TAZ wurden bisher zwei Videos in Artikel eingebunden und sorgen so für die weite Verbreitung unseres Einsatzes für Frauenrechte, siehe https://www.taz.de/!5528089/ und https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5528177&s=AKF%2BInterview/

3. Mit 11 Postern, einem AKF-Transparent und dem „Betttuch“, Weg mit dem § 219a, die auf der Kundgebung getragen wurden, machte der AKF die Forderungen sichtbar. Frauen in roten Kutten, in Anlehnung an die Verfilmung des Margaret Atwood Romans Report einer Magd (2017) fragten, in welchem Jahrhundert leben wir? Mit grünen Halstüchern solidarisierten wir uns mit dem Kampf der Frauen international für Selbstbestimmung:
VOX
Frankfurter Rundschau

Die Materialien stehen für weitere Kundgebungen zur Verfügung.

4. Aktuelle Informationen und Hintergrund auf der AKF Themenseite.

Der Prozess gegen Nora Szász und Natascha Nicklaus fand am 29.8.2018 in Kassel statt. Die Beweisanträge der Verteidigung wies der Richter zurück. Nora Szász drückte ihre Sorge aus, dass der Richter befangen sei. Der Prozess wird fortgesetzt.

Geschätzte 25 AKF-Frauen waren neben weiteren 300 bis 400 Frauen auf der Kundgebung präsent. Der AKF wurde auch durch einen Redebeitrag vertreten.

Viele der AKF-Frauen unterstützten Nora Szász und Natascha Nicklaus im Gerichtssaal in der mehr als 8 Stunden währenden Verhandlung. Ein Kasseler Frauenbündnis von mehr als 20 Frauenorganisationen hatte die Kundgebung gut vorbereitet und organisiert.
Alle deutschen Presseagenturen waren anwesend, es erfolgte eine breite Medienberichterstattung.
Kersten Artus schrieb einen Prozessbericht auf dem Kampagnen Blog “Solidarität für Kristina Hänel”.

Kurzer geschichtlicher Blick
Dass für Frauen ein Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen heute straffrei ist, haben die Frauenbewegung und die aktiven Frauen in der SPD und FDP in langen Kämpfen in den 1970-er Jahren erreicht. Ihre Stärke führte damals zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Es war eine große Errungenschaft von und für Frauen – trotz Beratungsregelung -, in dieser Frage über den eigenen Körper und das eigene Leben entscheiden zu können.

Internationales Streiflicht
Der Streit um den Schwangerschaftsabbruch wird seit über einem Jahrhundert geführt. In Ländern wie USA, Argentinien, Großbritannien und Polen sind die Rechte von Frauen, über ihren Körper und ihr Leben zu entscheiden, gegenwärtig akut gefährdet. Irinnen und Iren haben im Mai 2018 der Welt gezeigt, dass es demokratisch und partizipativ möglich ist, die Rechte von Frauen zu stärken und das Abtreibungsverbot in Irland zu Fall zu bringen.

Vorbild gebend, Mut machend, solidarisch
Kristina Hänel, Natascha Nicklaus, Nora Szász waren und sind bereit, persönliche Nachteile wie Verleumdungen, Einschüchterung, eventuelle Vorstrafen und damit Berufsgefährdung, Zeitaufwand und Kosten in Kauf zu nehmen, um für Frauenrechte und sexuelle Selbstbestimmung, das Recht auf Informationsfreiheit, Berufsfreiheit und gegen selbst ernannte Lebensschützer zu kämpfen. Durch ihr Engagement engagieren sich bundesweit und in vielen Städten besonders Frauen, aber auch Männer. Sie gehen wieder lautstark für diese gefährdeten Rechte auf die Straße und verbreiten die Unterstützung über die sozialen Medien. Unterstützungskomitees, Diskussionsveranstaltungen, Interviews, Fernsehbeiträge und Blogs unterstreichen, dass viele Frauen und Männer den § 219a nicht mehr für zeitgemäß halten. Die drei Ärztinnen wurden für den Anne-Klein-Frauenpreis 2019 vorgeschlagen.

Nora Szász, Natascha Nicklaus und Kristina Hänel benötigen Spenden:
Solidarität für Kristina Hänel
Profamilia

Der Berufungsprozess gegen Kristina Hänel wurde auf den 12. Oktober 2018 verlegt.

Der Prozess und das dahinter stehende rechtliche Problem hat längst eine weitreichende Medienpräsenz. Auch Oliver Welke hat das Thema in seiner zynisch-provokativen Art in der Heute Show aufgenommen (wir berichteten)

Der AKF bittet um weiterhin tatkräftige Unterstützung.