In den vergangenen Wochen haben sich vermehrt Frauen beschwert, denen eine Begleitperson für den Kreißsaal verweigert wurde. Einige der Frauen entbinden ohne ihre Wunschbegleitung an ihrer Seite, andere wiederum wechseln zu anderen Kliniken oder planen Haus- oder Alleingeburten.
„Corona konfrontiert uns mit so vielfältigen und enorm schweren Entscheidungen. Dazu gehört auch die Frage, wer mit Blick auf den Schutz der Patienten in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen Angehörige besuchen oder begleiten darf. Diese Frage macht auch vor den Vätern nicht halt“, so Jutta Eichenauer. Die Vorsitzende des Hebammenverbands Baden-Württemberg gibt zu bedenken: „Auch ohne Corona-Bedingungen ist die Begleitung der Frauen durch ihre nächste Vertrauensperson eine äußerst sensible und absolut individuelle Entscheidung, die nach meiner Erfahrung keineswegs von allen gleichermaßen selbstverständlich gefällt wird. In diesem Entscheidungsprozess haben nun auch die Klinken mitzureden – und stoßen auf heftigen Widerstand. Wie für ethische Fragen typisch, kann es auch hier keine Eindeutigkeit geben. Beide Haltungen sind absolut verständlich, daher möchte ich betonen, dass keine Klinik leichtfertig entscheidet, Vertrauenspersonen – Väter, Lebensgefährtinnen oder andere Vertraute – den Zugang zum Kreissaal zu verwehren. Dass ihnen diese Entscheidung individuell überlassen wird, halte ich solange für sinnvoll, wie es keine wirklichen Schutzmöglichkeiten gibt. Und ich bin sicher, dass Klinken das Verbot sofort lockern, sobald ausreichend Schutzausrüstung vorhanden ist.“
Der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV) und der Deutsche Ärztinnenbund e. V. (DÄB) fordern dringend eine bundesweite und transparente Ausnahmeregelung für Begleitpersonen im Kreißsaal. Gerade während der Corona-Pandemie erfüllen begleitende Vertrauenspersonen wichtige Funktionen, nicht zuletzt geben sie mentale Unterstützung.
Gebären in Corona-Zeiten: Frauen nicht alleine lassen (DHV-Pressemitteilung, 17.04.2020)
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