Mit mehr als 30 Millionen Euro will das Land die geburtshilfliche Versorgung in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg verteilt über die Jahre 2023 und 2024 fördern. Davon könnten 71 Standorte profitieren.

Diese zusätzlichen Bundesmittel sollen die Geburtshilfe unabhängig von der leistungsorientierten Fallkostenpauschale finanziell absichern und die Fachabteilungen für Geburtshilfe in den Krankenhäusern unterstützen, heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 3.4.23.

Die standortindividuellen Förderbeträge wurden nun vom Gesundheitsministerium nach bestimmten Kriterien wie Geburtenzahl, das Vorhalten bestimmter Fachabteilungen sowie die Beteiligung an der praktischen Hebammenausbildung im Rahmen einer Allgemeinverfügung dem Grunde nach festgelegt.

Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 3.4.23 mit einem Link zur Übersicht der geförderten Krankenhäuser mit Geburtshilfe