Für den Ausbau von Hebammenkreißsälen an baden-württembergischen Krankenhäusern in öffentlicher, freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft mit einer geburtshilflichen Abteilung stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Fördergelder bereit.

Die Antragsunterlagen für die Förderung müssen bis 15. August 2023 per E-Mail eingereicht sein.

Antragsberechtigt sind Krankenhäuser in öffentlicher, freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft mit einer geburtshilflichen Abteilung in Baden-Württemberg.
Die maximale Zuschusshöhe beträgt 50.000 Euro für Krankenhäuser, die erstmalig einen Hebammenkreißsaal einrichten möchten und 25.000 Euro für Krankenhäuser mit einem bereits bestehenden Kreißsaal.
Gefördert werden Personal- und Sachkosten (Projekt- oder Prozessmanagement sowie administrative Unterstützung, Fortbildungen und Workshops, Schulungen und Supervisionen sowie weitere Maßnahmen zur Qualitätssicherung). Der Projektbeginn soll spätestens zum 1. November 2023 erfolgen, die Laufzeit ist bis zum 30. Juni 2025 möglich.

Der Förderaufruf sowie die Antragsformulare sind auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration abrufbar.