Schiedsstellen-Entscheid

Die Entscheidung der Schiedsstelle im Streit zwischen dem Hebammenverband und dem GKV-Spitzenverband ist gefallen. Demnach sollen verbindliche Ausschlusskriterien für Hausgeburten festgelegt werden. Das jedoch bedeutet einen schweren Einschnitt in das Berufsrecht der Hebammen. Ohne den wissenschaftlichen Nutzen dieser Ausschlusskriterien nachweisen oder nennen zu können, wird Hebammen damit die Entscheidung abgesprochen, eigenständig aus ihrem Wissen und Können heraus zu beurteilen, wann eine Schwangerschaft nicht mehr regelgerecht verläuft – die Beurteilung, ob eine Hausgeburt möglich ist, wird in Zukunft immer von einem Arzt getroffen werden.

Für Frauen und Familien bedeutet das: Die gesetzlich zugesicherte freie Wahl des Geburtsortes wird komplett übergangen. Der Hebammenlandesverband Baden-Württemberg kritisiert diese Entscheidung vehement.

Pressemitteilung des DHV zum Schiedsentscheid