8. März: Internationaler Frauentag

Einerseits ist es schön, dass sich Frauen seit über hundert Jahren an diesem Tag solidarisieren und Gleichberechtigung, Menschenrechte und Würde laut einfordern.
Andererseits ist es ernüchternd, dass so ein Tag noch immer nötig ist.

Schlimmer! Er scheint wichtiger denn je, so zumindest fühlt es sich für Frauen an, wenn bereits erkämpfte Rechte von offizieller Stelle ignoriert werden – in Deutschland! Wenn wir heute, im Jahr 2016, dafür vor Gericht ziehen müssen, dass das gesetzlich verankerte (!) Recht der Frau auf freie Wahl des Geburtsortes seine Gültigkeit behält, dann ist das ein Rückschritt!

Das nämlich wäre die Konsequenz aus dem Schiedsspruch, der im Streit zwischen dem Deutschen Hebammenverband und dem GKV-Spitzenverband gefällt wurde. Hier wurde nicht aufgrund von Wissenschaft und Evidenz entschieden – und ohne Rücksicht auf die gesellschaftliche, ja rechtliche Dimension! Die Ausschlusskriterien, die für die außerklinische Geburt festgelegt wurden, kommen einem Akt der Entmündigung der Frau gleich. Ein Armutszeugnis für einen zentraleuropäischen Rechtsstaat im 21. Jahrhundert.

Trotz aller Proteste aus der gesamten Bevölkerung und auch seitens der Experten wurde gegen das Wahlrecht der Frau entschieden. Der DHV wird Klage dagegen erheben.

Mehr zum Frauentag:

LPB Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

UN Vereinte Nationen

Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes

Pressemitteilung des Landesfrauenrats Baden-Württemberg