Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat heute die Korrektur des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes bestätigt. „Das ist eine wirklich, wirklich gute Nachricht“ freut sich Jutta Eichenauer, 1. Vorsitzende des Hebammenverbands Baden-Württemberg über den Erfolg der Protestaktionen der Hebammenverbände aber auch privater Initiativen (wir berichteten). Vor allem einer jungen Mutter sei es vermutlich zu verdanken, durch deren Online-Protest, dem in wenigen Tagen über anderthalb Millionen Menschen per Unterschrift gefolgt sind, der Druck auf die Regierung wohl enorm gestiegen sei.
Die Korrektur des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes sieht die Bewilligung von 120 Mio. Euro zusätzlich für die klinische Geburtshilfe für die jeweils nächsten zwei Jahre vor. Darüber hinaus wurde auch die vollständige Finanzierung von Hebammenleistungen auf Stationen und im Kreißsaal über das Pflegebudget ab 2025 beschlossen.
“Der heutige Beschluss des Bundestags, die Finanzierung der Hebammen in der klinischen Geburtshilfe langfristig zu sichern, freut uns sehr. Das ist ein starkes Signal an alle Mütter und Eltern, die sich jetzt auch weiterhin auf eine bedarfsgerechte und hochwertige geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen in Deutschlands Kliniken verlassen können“, so Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands in ihrem Statement.
„Nach all den Krisen, die uns in den letzten Jahren begleiten, ist das endlich mal etwas zum Aufatmen – eine geradezu weihnachtliche Gabe, möchte man meinen“, schmunzelt Jutta Eichenauer.
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