Die stationäre Pflege in Krankenhäusern und in der Altenpflege muss verbessert werden – da stehen wir Hebammen voll und ganz dahinter. Aber wir sagen: Die Geburtshilfe muss dringend bei Verbesserungsmaßnahmen mitbedacht werden, denn sie steht vor ähnlichen Problemen. Deshalb hat der Deutsche Hebammenverband (DHV) gefordert, Hebammen in das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) mit aufzunehmen, um mit zielgerichteten Maßnahmen eine Verbesserung der Arbeitssituation von Hebammen in Kliniken zu erreichen (wir berichteten).
Der Bundesrat hat dies unterstützt und die Aufnahme der Hebammen in das Gesetz empfohlen. Der Bundestag jedoch hat dies heute abgelehnt. Eine vertane Chance für Mütter und ihre Familien.

„Herr Spahn hat zwar angekündigt, dass er etwas für die Hebammen gesondert machen will – aber Herr Spahn muss sich natürlich an den Ergebnissen messen lassen, nicht an Ankündigungen“, so Jutta Eichenauer. Die 1. Vorsitzende des Hebammenverbands Baden-Württemberg erwartet kurzfristig keine Ergebnisse: „So etwas kann erfahrungsgemäß Jahre dauern, aber wir brauchen gesetzliche Regelungen jetzt, es ist Fünf nach – nicht Fünf vor Zwölf“, mahnt Eichenauer.

Chance vertan – Hebammenverband bedauert Beschluss des Bundestages (DHV-Pressemitteilung, 09.11.2018)