Heute hat der Bundestag mit großer Mehrheit den Paragrafen 219a abgeschafft, in dem das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche geregelt wurde. „Der stammt noch aus dem Jahr 1933 und verhinderte bisher die Möglichkeit, dem heutigen Informations-Bedürfnis – vor allem via Internet – gerecht zu werden“, so Jutta Eichenauer. Die 1. Vorsitzende des Hebammenverbands Baden-Württemberg betont, dass es sich nicht um den Schwangerschaftsabbruch selbst handelt, sondern ‘nur’ um die Informationen dazu. „Wir begrüßen ausdrücklich die Klärung, die mit der Abschaffung dieses alten Paragrafen einhergeht. Bisher setzten sich Ärzt*innen der Gefahr der Strafverfolgung aus, wenn sie medizinisch fundierte Informationen über Möglichkeiten und Risiken z. B. auf ihren Webseiten veröffentlich haben.“ So standen noch 2018 die drei Ärztinnen Kristina Hänel, Natascha Nicklaus und Nora Szász vor Gericht. Ihnen wurde vorgeworfen, dass sie mit der Information zum Schwangerschaftsabbruch werben würden, was nach § 219a verboten war (wir berichteten mehrfach zum Thema).

Verschiedene Sachverhalte
Durch den zeitlichen Zusammenfall wird nun in Medien und Öffentlichkeit dieser Entscheid als Triumpf gegenüber der rückschrittlichen Entwicklung in den USA gefeiert, wo gerade der Supreme Court den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe gestellt hat. „Damit werden die völlig verschiedenen Sachverhalte leider fälschlich vermischt, was die Gegner des Schwangerschaftsabbruchs auf den Plan ruft. Die Informationen über den Abbruch werden auf die gleiche Stufe gestellt, wie der Abbruch selbst. Eine unglückliche Polarisierung, denn die Rechtssicherheit für Mediziner*innen halten wir für ebenso wichtig, wie eine fundierte fachliche Informationsleistung zu allen Aspekten des Schwangerschaftsabbruchs“, erklärt Eichenauer.

Trauer nach Schwangerschaftsabbruch
„Hebammen stehen grundsätzliche auf der Seite des Lebens. Aber es gibt Lebensumstände für Frauen, aufgrund derer sie sich für einen medizinisch nicht indizierten Schwangerschaftsabbruch entscheiden – und dieses Recht, über ihren Körper selbst entscheiden zu können, müssen sie auch haben. Wir glauben nicht, dass Frauen diese Entscheidung unreflektiert treffen, dazu ist sie zu einschneidend und schwerwiegend. Und auch sie trauern, nicht nur Frauen, die unfreiwillig ihr Ungeborenes verlieren. Daher muss sich jede Frau auf eine tabufreie und respektvolle Hilfe für alle Formen von Trauer auch nach einem Schwangerschaftsabbruch verlassen können“, so die Hebamme.