Gestern hat der Bundestag das Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung beschlossen. „Endlich erfüllt jetzt auch Deutschland die Europäische Forderung“, so Jutta Eichenauer. Für die 1. Vorsitzende des Hebammenverbands Baden-Württemberg war und ist die Reform der Hebammenausbildung eines ihrer zentralen Anliegen. Viele Jahre hat sie sich gemeinsam mit ihren Kolleginnen für die Akademisierung der Hebammenausbildung eingesetzt, vor allem auch mit Expertisen für die Konzeption des Studiengangs (wir berichteten mehrfach). „Zuletzt mussten wir sogar gegen den Widerstand einiger weniger Ärzte öffentlich Stellung beziehen, obwohl die Akademisierung ab 2020 für alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtend ist“, erinnert Eichenauer.

Studienplätze in Baden-Württemberg sind gefragt
„Die Einführung von Studiengängen für Hebammen hat in Baden-Württemberg zwar bereits begonnen, aber sie geht trotz hoher Nachfrage nur zäh voran. Das liegt nicht einfach am Unwillen der Hochschulen. Manche Details, auch bundesgesetzliche Grundlagen, stellen sich hier als Hindernisse dar“, betont die Hebamme. Daher wurde zu ihrem Bedauern auch die Übergangsfrist um ein Jahr auf drei Jahre verlängert, was Personal und Ressourcen im alten Ausbildungssystem bindet. „Ein wichtiger Schritt ist getan, aber die Arbeit geht weiter. Wir müssen uns vor allem darum kümmern, dass unsere erfahrenen Kolleginnen in das akademische Ausbildungssystem integriert werden. Die Hochschulausbildung darf nicht allein in den Händen anderer Berufsgruppenvertreter liegen, hier müssen Hebammen lehren, die Fachfrauen für diesen Beruf. Wir bleiben dran!“, so Eichenauer.

DHV-Pressmitteilung zum Bundestags-Beschluss (27.09.2019)

Beitragsbild – Quelle: Deutscher Bundestag/MELDEPRESS/AMS