Seit März gibt es in Göppingen eine Anlaufstelle für Betroffene von weiblicher Genitalverstümmelung. Die zentrale Anlaufstelle von Baden-Württemberg ist ein entscheidender Schritt nach vorne in der Bekämpfung des Leids vieler Frauen und Mädchen.
Weibliche Genitalverstümmelung und -beschneidung (Female Genital Mutilation/Cutting FGM/C) beschreibt eine schwere Menschenrechtsverletzung, bei der Teile des weiblichen Genitals entfernt oder verletzt werden. Seit 2013 ist sie als eigener Straftatbestand gemäß § 226 a Strafgesetzbuch (StGB) eingestuft und kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünfzehn Jahren bestraft werden. Im Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung (PDF) informiert die Bundesregierung über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung – auch bei einer Durchführung im Ausland – und über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels.
Knapp 8.000 Frauen in Baden-Württemberg könnten von Genitalverstümmelung betroffen und fast 3.000 Mädchen bedroht sein. Und die Zahl der Opfer in Deutschland steigt.
Um dem entgegen zu wirken finanziert das Land Baden-Württemberg diese zentrale Anlaufstelle für Betroffene von weiblicher Genitalverstümmelung. Sie wurde von Dr. Ute Leidig, Staatsekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, am 2. März 2023 in Göppingen eröffnet.
Die Anlaufstelle ist erreichbar unter FGM/C – Zentrale Anlaufstelle Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Thema sind auch in der Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration (2.3.23) zusammengefasst.