Um Infektionen in Kliniken zu vermeiden, werden entbundenen Frauen frühzeitig nach Hause entlassen, darunter auch bereits die ersten Corona-Positive. Über eine weitere Vorgehensweise gibt es keinerlei Information oder gar Strategie, das sind zumindest die Rückmeldungen, die wir erhalten.
„Wir können die Kliniken entlasten. Das macht aber nur Sinn, wenn die Wöchnerin draußen eine Hebamme hat und diese sich schützen kann. Ziel der frühen Entlassungen ist ja nicht nur die Schaffung von Kapazitäten, sondern vor allem die Vermeidung von Infektion. Gerne kommen wir der Aufforderung nach, uns um die Frauen und Neugeborenen bzw. Säuglinge zuhause zu kümmern. Das können wir aber nur, wenn wir Schutzkleindung und Masken haben,“ betont Jutta Eichenauer, 1. Vorsitzende des Hebammenverbands Baden-Württemberg. „Wichtig aber ist ein gemeinsam durchdachtes Management zur Überleitung. Diesem Krisenstab müssen die Hebammen zwingend angehören.“
Schutz vor Infektion
Der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Chefärzte, Prof. Dr. med. J. Wacker, hat zusammen mit dem Hebammenverband Baden-Württemberg in einer gemeinsamen Verlautbarung formuliert, wie die Überleitung der Frauen aus der Klinik in die ambulante Hebammenversorgung auf Grund der Corona-Situation erfolgen könnte.
Wichtigste Voraussetzung für das Vorgehen: Zum Schutz der Hebamme, aber auch zur Vermeidung der Weiterverbreitung von COVID-19 von einer Familie zur anderen, müssen die Hebammen mit ausreichend Schutzkleidung ausgestattet sein.
Die Gewährleistung dieser wichtigsten Voraussetzung ist jedoch nicht gegeben. Daher rufen sie alle amtlichen Stellen und auch alle Privaten zu Spenden von Schutzkleidung und Masken auf und bitten dafür um Direktkontakt mit einer Hebamme in der jeweiligen Umgebung.