Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Baden-Württemberg, hat den Hebammenverband Baden-Württemberg darum gebeten, für den Antrag der Abgeordneten Elke Brunnemer (Eingang 4.2.15) eine Stellungnahme zu verfassen.
Der Antrag zielt auf eine Verbesserung der Hebammenversorgung ab und benötigt die Einschätzung der Situation aus der Sicht von Experten. Sie beinhaltet u. a. die Anzahl der in Baden-Württemberg tätigen Hebammen und ihr Aufgabenfeld, die Versorgungsdichte, in den letzten fünf Jahren. Dazu eine Einschätzung der Entwicklung der nächsten Jahre, Einkommen und Haftpflicht der Hebammen, Erkenntnisse aus Schadensfällen sowie eine Bewertung möglicher Unterstützungsmaßnahmen vonseiten des Bundesgesundheitsministers.
In der Begründung des Antrags der Abgeordneten heißt es:
„Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe sowie eine angemessene Vergütung der Hebammen sind wichtig. Die Hebammen leisten eine anspruchsvolle und wertvolle Arbeit, die unverzichtbar ist. Hebammen begleiten die Schwangerschaft, leisten Geburtshilfe, helfen den jungen Müttern, mit der neuen Situation zurechtzukommen etc. Daher ist es von enormer Bedeutung, dass auch in Zukunft ausreichend Hebammen vorhanden sind.
Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene wurde viel über die angespannte Situation der Hebammen diskutiert und nach Lösungen gesucht. Insbesondere vonseiten des Bundesgesundheitsministeriums wurde hier viel geleistet und erste Maßnahmen zur Lösung der vorhandenen Probleme umgesetzt. Unlängst wurden nun aber Vorwürfe im Zusammenhang mit Zahlungen der Versicherungsmakler an den Deutschen Hebammenverband laut. Dies wirft neue Fragen auf. Mit dem vorliegenden Antrag soll der aktuelle Sachstand abgefragt werden.“
Antrag der Abgeordneten Elke Brunnemer u. a. CDU
Stellungnahme des Hebammenverbandes Baden-Württemberg zu o. g. Antrag